Hamburg: Verurteilung wegen Ankettaktion wird rechtskräftig

Von einer Ankettaktion im August 2014, ist jetzt ziemlich genau 7 Jahre nach der Aktion auch das letzte Repressionskapitel abgeschlossen. Einer der angeketteten Personen erschien zu einem Berufungstermin nicht, der nach der bisherigen Rechtsprechung der Hamburger Gerichte auch ziemlich aussichtslos gewesen wäre. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück und das Gericht verwarft die Berufung des Angeklagten. Damit wurde das Urteil aus der ersten Instanz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen auf Bewährung rechtskräftig. Das heißt, die Geldstrafe muss nur im Falle von weiteren Verurteilungen gezahlt werden.

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Ibi ist wieder frei

Die seit knapp drei Wochen inhaftierte Anti-Atom-Aktivistin Ibi wurde heute aus der JVA Lübeck entlassen. Die mitinhaftierte Plüschratte auch, die anderen Gefangenen leider nicht. Knäste zu Baulücken! … oder lieber zu Pommesbuden…?

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Ibi wird entlassen!

Morgen (voraussichtlich vormittag) wird Ibi aus dem Knast in Lübeck entlassen. Sie hat einen Teil der Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer Uranzugblockade im Hamburger Hafen abgesessen. Weiterlesen

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Vom repressiven Telefon, oder wenn der Knast Chaos macht – Brief von Ibi vom 5.5.21

Hier ein weiterer Brief von Ibi über die Absurditäten des Knastalltages: Weiterlesen

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Neuer Knast, dieselben Gesetzesbrüche

Nachdem Ibi am Freitag, nach 14 Tagen Quarantäne in Schleswig, in den Knast nach Lübeck verschubt wurde, sollte sie heute von einem ihrer Verteidiger besucht werden.

Doch wie schon die JVA Schleswig, weigert sich die JVA Lübeck, die Verteidigung reinzulassen, wieder mit derselben rechtswidrigen Begründung, die Verteidigung im Vollstreckungsverfahren sei nicht nachgewiesen, da die vorgelegten Nachweise nur das Straf- nicht aber das Vollstreckungsverfahren beträfen. Dass das Quatsch ist, hat die Verteidigung auch zur Kenntnis der JVAs schon ausführlich argumentiert. Auch die Standardkommentierung der StPO ist da sehr klar:

„Das Verteidigerverhältnis erstreckt sich auf Vollstreckungsverfahren & Strafvollzugsangelegenheiten“

Aber nicht nur wird Ibi ihr Recht auf Besuch durch ihre Verteidigung verwehrt, der Knast weigert sich bislang außerdem, seine Verweigerung des Besuchs schriftlich zu bestätigen. Sie scheinen also genau zu wissen, dass das, was sie tun, rechtswidrig ist, und tun es trotzdem. Zum Glück hat hier niemand noch Vertrauen in den Rechtsstaat, den eins verlieren könnte….

Lasst die Verteidigung rein! Gefangen sein ist schon scheiße genug!

Die Anstaltsleitung in Lübeck ist erreichbar unter: Telefon: + 49 451 6201-100 Fax: + 49 451 6201-202

Falls die Anstaltsleitung nicht erreichbar sein sollte, fragt euch von der + 49 451 6201-0 aus durch!

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Corona auf Malle? Corona im Knast? – Inhaftierte Aktivistin zieht gegen Quarantäne-Regelungen der JVA vor Gericht

Die seit dem 23. April in Schleswig inhaftierte Anti-Atom-Aktivistin Ibi hat Rechtsmittel gegen die Corona-Quarantäne-Regelungen der JVA eingelegt. Während für Reiserückkehrende eine zehntägige Quarantäne mit Option auf Verkürzung nach fünf Tagen bei negativem Test gilt, müssen Gefangene stets 14 Tage in Quarantäne, was faktisch Isolationshaft bedeutet.

Zwar ist das Gefangensein an sich eine Belastung für die psychische Gesundheit, allerdings ist gerade die erste Zeit in Haft die psychisch schwierigste für viele Gefangene. Eine komplette Isolation von den anderen Gefangenen und damit praktisch jedem persönlichen Kontakt, der nicht von den Machtstrukturen innerhalb des Gefängnisses geprägt ist, sollte daher so kurz wie irgend möglich gestaltet werden.

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Warum Knast nicht „nur“ eingesperrt sein ist – Bericht von Ibi

Hier ein Bericht der derzeit Inhaftierten Anti-Atom-Aktivistin Ibi, eine Momentaufnahme aus der Quarantäne-JVA-Abteilung in Schleswig: Weiterlesen

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Ibi wird verlegt!

Die derzeit in der JVA Schleswig inhaftierte Ibi wird nach Angaben der JVA am Freitag nach Lübeck verlegt.  Ihre 2 Wöchige Quarantäne endet dann.

Damit eure Post weiterhin bei ihr ankommt empfehlen wir ab jetzt die Adresse der JVA Lübeck zu nehmen, weil wir nicht sicher sind ob die Briefe aus Schleswig weitergeleitet werden.

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Dienstaufsichstbeschwerde

Falls ihr Lust habt, die derzeit Inhaftierte Anti-Atom-Aktivistin Ibi im aktuellen Kampf um die Verweigerung ihrer Verteidigung zu unterstützen, findet ihr hier einen Vorschlag für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Anstaltsleiterin.

Zwar erhoffen wir uns von dieser Dienstaufsichtsbeschwerde nicht, das die Anstaltsleiterin sofort ihr Verhalten ändert, allerdings zwingt es sie, sich zu positionieren und sich zu erklären.

Und es baut Druck auf und macht klar, das die Öffentlichkeit sehr wohl auf die Prozesse im Knast schaut.

Falls ihr eigene Ideen habt, sind diese natürlich genauso richtig!

Dienstaufsichtsbeschwerde

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Von brennenden und havarierten Atomschiffen und einer inhaftierten Aktivistin, die nicht duschen darf

Heute jährt sich der Brand des Atomfrachters Atlantic Cartier im Hamburger Hafen zum achten Mal. Am 1. Mai 2013 brach auf dem riesigen transatlantisch fahrenden Frachtschiff ein Feuer aus. Neben Munition und Ethanol befanden sich auch Brennstäbe und das sowohl radioaktive als auch toxische Uranhexafluorid an Bord. Nur knapp entging Hamburg damals einer größeren Katastrophe. Es folgten zahlreiche kleinere und größere Proteste, sowohl auf dem Wasser als auch an Land – Atomtransporte wurden in der Stadt diskutiert. Doch hat die Stadt daraus genug gelernt? Die Havarie der Montreal Express im Januar 2021, erneut ein Unfall mit einem Schiff, welches Uranhexafluorid geladen hatte, zeugt vom Gegenteil.

Statt Atomtransporte endlich zu stoppen, scheint es der Hamburger Justiz wichtiger, Atomkraftgegner*innen zu verfolgen. So sitzt momentan eine Aktivistin in der JVA Schleswig eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Sie war nach der Beteiligung an einer Urantransportblockade (im Hamburger Hafen) im Jahr 2014 vom Hamburger Landgericht 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte sich geweigert, diese zu zahlen.

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